Kundendienst und Hotline
Service ist unsere Stärke!
Nutzen Sie unseren Vor-Ort-Service zur Kalibrierung Ihrer Waagen!Pünktliche Ausführung, Fairness und Transparenz bei den Kosten sind nur einige Qualitäten die für uns sprechen.
Wir lassen Sie nicht im Regen stehen, sondern helfen Ihnen weiter, damit Sie mehr Zeit für das Wesentliche haben.
Sprechen Sie uns an!
Als Waagenfachbetrieb führen wir alle Arbeiten zur Instandhaltung und Modernisierung von elektronischen und mechanischen Waagen durch.
Ob Sie Ihre Waage bei uns oder einem anderen Anbieter gekauft haben - Wir reparieren und prüfen für sie alle Fabrikate.
Wir sind Eichamtlich zugelassener Instandsetzer nach § 72 der Eichordnung und Mitglied der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz.
Werden die reparierten Waagen im eichpflichtigen Verkehr betrieben, so sind wir als anerkannter Instandsetzungsbetrieb befugt, die Waagen nach erfolgter Reparatur entsprechend zu kennzeichnen, damit Sie diese Waagen weiterhin bis zur nächsten amtlichen Eichung im eichpflichtigen Verkehr benutzen dürfen.
Unser Servicespektrum:
Installation bei Ihnen im Haus
Instandsetzung / Reparatur / Kalibrierung und Justierung mit Prüfgewichten der entsprechenden Genauigkeitsklasse
Reparaturen auch außerhalb der Regel-Arbeitszeit möglich
Durch Anbringen des Instandsetzerkennzeichens ist der eichfähige Wägebetrieb weiterhin zugelassen.
Wartung / Wartungsverträge / wir erinnern wir Sie an die durchzuführende Wartung und an die gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung
Prüfmittelüberwachung / Erstellung eines Waagenprüfprotokolles / Wartungsaufkleber
Wenn wieder einmal plötzlich ein Audit vor der Tür steht, wir helfen Ihnen kurzfristig weiter!
Umbau und Modernisierung vorhandener Waagen
Unterstützung bei der Integration von Waagen in Prozesse und IT-Anlagen
Gestellung einer Leihwaage möglich
Aufstellung, Inbetriebnahme, Einweisung und Schulung des Bedienpersonals
Reinigung der Waage / Eichvorbereitung / Eichbegleitung
Terminabsprachen mit dem Eichamt
Justage und Vorstellung zur Eichung
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Überwachung Ihrer Eichfristen
Bereitstellung sowie Transport der benötigten Gewichte
Schnelle Reparatur, Wartung und Eichung in unserer Werkstatt
Abholen und Anliefern zum Pauschalpreis
Je nach Größe und Art Ihrer Waage können wir Ihnen auch eine Reparatur über den Versandweg anbieten
Ersatzteil Service
Verleih von Waagen
Verleih von geeichten / kablibrierten Prüfgewichten mit Prüfscheinen / Eichscheinen
Wissen zum Kalibrieren:
Richtiges Messen
Kalibrieren von Waagen
Kalibrieren von Prüfgewichten
Nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
- im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung bestimmt wird
- bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im medizinischen und pharmazeutischen Labor
- zu amtlichen Zwecken
- bei der Herstellung von Fertigpackungen
- in der Heilkunde
Eichgültigkeit innerhalb Deutschlands bei Waagen beträgt in der Regel 2 Jahre mit folgenden Ausnahmen:
Nichtselbsttätige Waagen mit einer Höchstlast von 300 kg oder mehr (mit Ausnahme der Baustoffwaagen) 3 Jahre
Nichtselbsteinspielende Fein- und Präzisionswaagen 4 Jahre
Nichtselbsteinspielende Handelswaagen in Apotheken 4 Jahre
Personenwaagen in Krankenhäusern (mit Ausnahme der Bettenwaagen) und Säuglingswaagen 4 Jahre
Bettenwaagen 2 Jahre
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufgestellt sind (z.B. in Pflegeheimen, Arztpraxen,...) nicht befristet
Viehwaagen in landwirtschaftlichen Betrieben 4 Jahre
Viehwaagen in Viehhandlungen, Metzgereien 2 Jahre
Waagen mit Etikettendruckwerk für die Herstellung von Fertigpackungen ungleicher Füllmenge 1 Jahr
Selbsttätige Kontrollwaagen 1 Jahr
Selbsttätige Gleiswaagen Höchstlast 3000 kg oder mehr 3 Jahre
Getreideprober 4 Jahre