AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Helga B. Koch und Günter Koch GbR
Dorfstraße 7, D-94486 Osterhofen-Gergweis
Telefon 08547– 91 42 32, Telefax 08547 – 91 42 33
e-mail: info@waagencenter.de
http://www.waagencenter.de

§ 1 - Geltungsbereich

Alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und Vertragsabschlüsse der Helga B. Koch und Günter Koch GbRerfolgen, auch wenn im Einzelfall nicht besonders darauf verwiesen wird, ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Geschäftsbedingungendes Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, gelten nicht, auch soweit ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 - Angebot und Vertragsabschluß, Ausführungsunterlagen

1. Alle Angebote sindfreibleibend.
2. Ein Vertrag kommt nur durch förmliche Auftragsbestätigung durch uns zustande. Ein Auftrag gilt jedoch als bestätigt,wenn ohne förmliche Auftragsbestätigung die Lieferung erfolgt. Wir sind berechtigt, die Annahme eines Angebotes von einer Vorauszahlung biszur Höhe des Gesamtpreises abhängig zu machen.
3. Zu Änderungen der Liefergegenstände, die die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigenund die wir aus technischen Gründen oder aus Gründen der Modellpflege für erforderlich halten, sind wir jederzeit berechtigt.
4. An allenzu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen, wie z.B. Zeichnungen und Muster, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; siedürfen weder dritten Personen noch Konkurrenzfirmen vorgelegt werden. Unterlagen, wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen, Prospekteund dergleichen sind nur annähernd maßgebend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Wo es imSinne des technischen Fortschritts unter Berücksichtigung des Interesses des Bestellers angezeigt erscheint, behalten wir unsent­sprechende, für den Besteller zumutbare Änderungen vor.

§ 3 - Preise

1. Maßgebendsind die in der Auftragsbestätigung, mangels Auftragsbestätigung die in der jeweils geltenden Preisliste genannten Preise. Die Preiseverstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab unserem Lager, in Euro, zuzüglich Verpackung, Versand und Versicherung und der imZeitpunkt der Lieferung jeweils gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer.
2. Die Aufstellung und Installation der Geräte erfolgt nachAufwand, es sei denn, aus unserer Auftragsbestätigung oder aus dem Kaufvertrag ergibt sich etwas anderes.

§ 4 - Liefer- und Leistungszeit

1. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungenberechtigt.
2. Liefer-, Leistungs- und Ausführungsfristen sind für uns unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich förmlich etwas anderesvereinbart wird. Lieferfristen beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt aller notwendigen und vom Kunden zuliefernden Informationen und Unterlagen und nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung.
3. Bei Abrufaufträgen hat der Kunde dieLiefer- oder Leistungszeit so zu bestimmen, daß uns ausreichend Zeit und Gelegenheit bleibt, entsprechende Dispositionen zu treffen. Kommtder Kunde - gleich aus welchen Gründen - seiner Verpflichtung zum Abruf von Lieferungen und Leistungen nicht ordnungsgemäß nach, sind wirberechtigt, die Leistungszeit und die Losgrößen selbst festzulegen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz statt der Leistung zuver­langen.
Eine als verbindlich vereinbarte Frist und gesetzte Nachfristen gelten als eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalbder Frist an eine zur Versendung bestimmte Person übergeben wird, spätestens jedoch bei Meldung der Versandbereitschaft, wenn die Lieferungaus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, verzögert wird.
4. Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger undrechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Wir sind insbesondere berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir einkongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben und von unserem Zulieferer im Stich gelassen werden. Der Kunde ist in diesem Fallunverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
5. Alleunvorhersehbaren und von uns unverschuldeten Ereignisse oder Hindernisse, die die Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise verzögern,insbesondere Streiks, Aussperrungen, unvorhergesehene Betriebsstörungen in unserem Betrieb oder im Betrieb eines Vorlieferanten,unvermeidbare Rohstoffverknappungen, Zerstörungen bereits erbrachter Leistungen durch Dritte oder durch Ereignisse höherer Gewalt (z.B.Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben) oder Behinderungen durch einen vom Kunden zu vertretenden Umstand berechtigen uns, die Liefer- oderLeistungsfristen um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen oder wird die Lieferung oderLeistung aus einem der in Vorstehend Satz 1 genannten Gründe unmöglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde istunverzüglich über das Leistungshindernis zu informieren und ist unter den Voraussetzungen von Vorstehend Satz 2 gleichfalls berechtigt, vomVertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden sind unverzüglich zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden,insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
6. Verzug von uns tritt nur nach förmlicher Mahnung ein, auch wenn für die Lieferungoder Leistung eine Zeit vereinbart ist, die sich nach dem Kalender bestimmen oder berechnen läßt.

§ 5 - Versand und Gefahrübergan
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1. Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist, für Rechnung des Kunden.
2.Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht auf den Kunden über, sobald derLiefergegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder zwecks Versendung unser Lager verläßt. Dies gilt auch beifrachtfreier Lieferung.
3. Nimmt der Kunde den ihm angebotenen, vertragsgemäßen Liefergegenstand nicht an oder wird der Versand oder dieZustellung auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung desLiefergegenstands mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

§ 6 - Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug des Kunden

1. Zahlungen sind nach dem Datum der Rechnungstellung innerhalb von 14 Tagennetto ohne Abzug fällig. Wird diese Zahlungsfrist überschritten, dann hat der Kunde, ohne daß eine Mahnung erforderlich wäre, unbeschadetweitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von jährlich acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu entrichten.
2. Zahlungsfristen sindgewahrt, wenn wir über die Zahlung verfügen können (Gutschrift, Einlösung von Schecks).
3. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtungschuldhaft nicht nach oder steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 321 Abs. 1 BGB zu, werden alle unsere noch offenen Forderungengegen den Kunden sofort zur Zahlung fällig, auch soweit Schecks oder Wechsel mit späterer Fälligkeit erfüllungshalber angenommenwurden.
4. Die Aufrechnung seitens des Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder entscheidungsreifenForderungen zulässig. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

§ 7 - Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen und Ansprüche einschließlich sämtlicher Saldoforderungen ausKontokorrent und etwaiger Ansprüche auf Freistellung von auf Wunsch des Kunden übernommenen Haftungsrisiken, die uns - gleich aus welchemRechtsgrund - gegen den Kunden zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahlfreigegeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
2. Alle Liefergegenständebleiben unser Eigentum (nachstehend "Vorbehaltsware"). Verarbeitung und Umbildung erfolgen für uns als Hersteller, jedoch ohne daß wirhieraus verpflichtet werden. Wird die Vorbehaltsware durch Verarbeitung oder sonstwie mit anderen uns nicht gehörenden beweglichenGegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden alswesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde schon jetzt die ihm hieraus gegen den Drittenerwachsenen Ansprüche zu dem Betrage an uns ab, der dem Fakturenwert der Vorbehaltsware zuzüglich eines Sicherungsaufschlags von 20 %entspricht.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verkaufen, solange er seinenZahlungsverpflichtungen nachkommt, uns gegenüber nicht in Verzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.Zu anderen Verfügungen (Sicherungsübereignungen, Verpfändungen etc.) über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Die aus demWeiterverkauf oder aus sonstigem Rechtsgrund (Versicherungsleistungen, Forderungen aus unerlaubter Handlung etc.) entstehenden Forderungen(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab (soweit wir lediglichMiteigentum an der Vorbehaltsware zusteht: anteilig in Höhe des Miteigentumsanteils). Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist zurEinziehung der Forderungen widerruflich ermächtigt. Wir sind berechtigt, die Ermächtigung zu widerrufen, wenn der Kunde seinenZahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen bekanntzugeben, allezum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen und en Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
4. Der Kunde verwahrt dieVorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und in einem kaufmännischer Sorgfaltentsprechenden Umfang auf seine Kosten zu versichern. Bei Pfändung aufgrund gerichtlicher Anordnung oder sonstigen Zugriffen Dritter hat unsder Kunde unverzüglich zu benachrichtigen, dem Zugriff zu widersprechen und auf unser (Mit-) Eigentum hinzuweisen. Die Kosten für dieAbwendung des Zugriffs trägt der Kunde.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wirberechtigt, nach erfolgter Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne daß demKunden ein Zurückbehaltungsrecht zustünde, die Geschäftsräume des Kunden zu betreten, die Vorbehaltsware an sich zu nehmen undgegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden zu verlangen.

§ 8  -  Gewährleistung

1. Beim Kauf gebrauchter Sachen ist jegliche Gewährleistung/Mängelhaftung ausgeschlossen. Werden Waren durchden Kunden ohne unsere vorherige schriftliche Freigabe in andere Systeme und Produktionsanlagen eingebaut bzw. an solche angeschlossen odereingegliedert, be- oder verarbeitet, so ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung entfällt, wenn andere als von unsbeauftragte Personen Reparaturen oder sonstige Eingriffe oder Änderungen an den Kaufsachen vornehmen oder nicht geeignetes Zubehörverwenden, sofern der aufgetretene Mangel im ursächlichen Zusammenhang steht.
2. Die Beschaffenheit des Liefergegenstandes ergibt sichabschließend aus unserer Produktbeschreibung. Werbeaussagen und Anpreisungen, die lediglich reklamehaften Inhalt haben, stellen keineBeschaffenheitsangaben dar.
3. Mangelhafte Montageanleitungen stellen nur dann einen Mangel dar, wenn sie der ordnungsgemäßen Montage desLiefergegenstandes entgegenstehen.
4. Der Kunde muß zur Erhaltung der Gewährleistungsrechte Falschlieferungen, Mengenabweichungen undoffensichtliche Mängel unverzüglich nach Anlieferung und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung förmlichrügen.
5. Beanstandete Liefergegenstände sind zur Überprüfung und gegebenenfalls Mängelbeseitigung frachtfrei an den von uns benanntenBestimmungsort einzusenden. Im Falle berechtigter Mängelrüge werden dem Kunden die entstandenen Transportkosten in erforderlicher Höheerstattet.
6. Wir sind berechtigt, Mängel an Liefergegenständen nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einermangelfreien Sache (Nacherfüllung) zu beheben. Verweigern wir die Nacherfüllung oder schlägt die Nacherfüllung gemäß § 440 Satz 2 BGB fehl,kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei geringfügigen Mängelnist der Rücktritt ausgeschlossen.
7. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung.
8. Soweit nichtausdrücklich abweichendes vereinbart ist, übernehmen wir kein Beschaffungsrisiko und gewähren keine Garantien im Rechtssinne.

§ 9 - Rückgriff des Kunden im Verbrauchsgüterkauf

1. Werden gegenüber dem Kunden seitens einesVerbrauchers Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, ist uns dies zum Erhalt der Rückgriffsansprüche unverzüglich förmlichanzuzeigen.
2. Der Kunde ist vor Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gemäß § 478 BGB verpflichtet, uns Gelegenheit zur Nacherfüllungzu geben.
3. Etwaige Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gemäß § 478 BGB werden durch Warengutschrift erfüllt. DerAufwendungsersatz ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen bei hinreichender Vorsorge des Kunden nicht angefallen wären.

§ 10 - Allgemeine Haftungsbeschränkungen

1. Schadenersatzansprüche statt der Leistung können nurgeltend gemacht werden, wenn der Kunde uns zuvor förmlich eine Nachfrist zur Nacherfüllung gesetzt hat, verbunden mit der Androhung, nachAblauf der Frist Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten, und diese Frist fruchtlos verstreicht.Erfüllungsansprüche des Kunden erlöschen mit Ablauf der gesetzten Nachfrist, spätestens jedoch, wenn und sobald der Kunde Schadenersatzstatt der Leistung verlang.
2. Schadenersatzansprüche statt der Leistung wegen Verletzung einer Nebenpflicht im Sinne von § 241 Abs. 2BGB können nur geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3. Soweit eine Schadenersatzhaftung vonuns oder an deren Stelle ein Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen uns in Betracht kommt - gleich aus welchem Rechtsgrund -haften wir wie folgt:
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zuvertreten haben,
b) für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten der Organe und unserer leitenden Angestellten sowie fürschwerwiegendes Organisationsverschulden,
c) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei zumindest grob fahrlässigemVerhalten einfacher Erfüllungsgehilfen in der Höhe nach begrenzt wie folgt: Der Schadenersatz darf den entstandenen Verlust und entgangenenGewinn nicht übersteigen, der bei Vertragsschluß unter Berücksichtigung der Umstände, die wir kannten oder hätten kennen müssen, alsmögliche Folge der Vertragsverletzung voraussehbar war.
d) Ein etwaiger Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist in Fällen gemäßder vor­stehend lit. c) ausgeschlossen, wenn und soweit die Aufwendungen nicht erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienen und/oder beiAufwendungen für weitere Geschäfte, die der Kunde im Hinblick auf die Vertragsbeziehung zu uns geschlossen hat.
4. Die persönlicheHaftung unserer Organe und Angestellten, die als Erfüllungsgehilfen tätig werden, ist ausgeschlossen.
5. Weitergehende Ansprüche gegenuns sind ausgeschlossen.

§ 11 - Formvorschriften

Für die Wahrung des in diesenAllgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Erfordernisses der förmlichen Mitteilung ist es erforderlich und genügend, wenn diebetreffende Mitteilung schriftlich, per Telefax oder elektronisch übermittelt wird.

§ 12 - Schlußbestimmungen

1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationaleWarenkaufverträge (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
2. Erfüllungsort ist 94486 Osterhofen-Gergweis.
3. Gerichtsstand für alleStreitigkeiten - einschließlich Wechsel- und Scheckklagen - ist bei Auseinandersetzungen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen desöffentlichen Rechts und mit öffentlich rechtlichem Sondervermögen Deggendorf. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinemallgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigenBestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen.

(Stand12/2008)

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