Batterieverordnung
Wichtiger Entsorgungshinweis zu Batterien und Akkus:
Jeder Verbraucher ist nach der deutschen Batterieverordnung gesetzlich zur Rückgabe
aller ge- und verbrauchten Batterien bzw. Akkus verpflichtet. Eine Entsorgung
über den Hausmüll ist verboten. Alte Batterien und Akkus können unentgeltlich bei
den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde, in unseren Verkaufsstellen und überall
dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft
werden. Sie können die von uns gelieferte Batterien auch nach Gebrauch an folgende
Adresse zurücksenden:
Helga B. und Günter Koch GbR
Kennwort: Gebrauchte Batterien
Dorfstraße 7
94486 Osterhofen
Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz!
Schadstoffhaltige Batterien bzw. Akkus sind mit den folgenden Symbolen gekennzeichnet,
um auf das Hausmüll-Entsorgungsverbot hinzuweisen. Unter dem Zeichen
ist das chemische Symbol für das Schwermetall angegeben:
Batterieverordnung
Seit dem 1.10. 1998 verpflichtet die Batterieverordnung der Bundesregierung (BGBl 1998/I/20 v. 2.4. 1998) alle Endverbraucher von Batterien und Akkus, diese an den Handel bzw. Wertstoff-Entsorger, z. B. kommunale Sammelstellen, zurückzugeben. Die Entsorgung über den Hausmüll ist seit diesem Termin ausdrücklich verboten. Zwar enthalten heute nur noch sehr wenige Batterien giftige Schwermetalle, die, gelangen sie in die Umwelt, z. B. in das Grundwasser, erhebliche Umweltschäden anrichten können. Dies betrifft z. B. Nickel-Cadmium-Akkus, Bleibatterien und Quecksilber-Oxid-Knopfzellen. Dennoch ist im Interesse der Umwelt und des Wertstofferhalts durch Recycling die Rückgabe aller Batterien vorgeschrieben.
Der Handel ist ebenso wie die kommunalen Sammelstellen, verpflichtet, vom Verbraucher zurückgegebene Batterien anzunehmen und diese über ein Rücknahmesystem den Batterieherstellern und -Importeuren für ein Recycling zur Verfügung zu stellen.
Die Händler sind ihrerseits ebenso verpflichtet, geeignete Sammelbehältnisse bereitszustellen und darauf deutlich hinzuweisen.
Einige Batterie- und Akkuarten enthalten aufgrund ihrer Funktionsweise immer noch Anteile giftiger Schwermetalle wie etwa Cadmium, Blei, Quecksilber, andere sind bereits nahezu bzw. völlig frei von Schwermetallen. Batterien und Akkus, die diese Schwermetalle enthalten, sind von den Herstellern mit einem durchgestrichenen Mülleimer-Symbol und dem chemischen Formelzeichen des enthaltenen Schwermetalls (Pb = Blei; Cd = Cadmium; Hg = Quecksilber) gekennzeichnet.
Jeder Verbraucher ist nach der deutschen Batterieverordnung gesetzlich zur Rückgabe
aller ge- und verbrauchten Batterien bzw. Akkus verpflichtet. Eine Entsorgung
über den Hausmüll ist verboten. Alte Batterien und Akkus können unentgeltlich bei
den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde, in unseren Verkaufsstellen und überall
dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft
werden. Sie können die von uns gelieferte Batterien auch nach Gebrauch an folgende
Adresse zurücksenden:
Helga B. und Günter Koch GbR
Kennwort: Gebrauchte Batterien
Dorfstraße 7
94486 Osterhofen
Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz!
Schadstoffhaltige Batterien bzw. Akkus sind mit den folgenden Symbolen gekennzeichnet,
um auf das Hausmüll-Entsorgungsverbot hinzuweisen. Unter dem Zeichen
ist das chemische Symbol für das Schwermetall angegeben:
Batterieverordnung
Seit dem 1.10. 1998 verpflichtet die Batterieverordnung der Bundesregierung (BGBl 1998/I/20 v. 2.4. 1998) alle Endverbraucher von Batterien und Akkus, diese an den Handel bzw. Wertstoff-Entsorger, z. B. kommunale Sammelstellen, zurückzugeben. Die Entsorgung über den Hausmüll ist seit diesem Termin ausdrücklich verboten. Zwar enthalten heute nur noch sehr wenige Batterien giftige Schwermetalle, die, gelangen sie in die Umwelt, z. B. in das Grundwasser, erhebliche Umweltschäden anrichten können. Dies betrifft z. B. Nickel-Cadmium-Akkus, Bleibatterien und Quecksilber-Oxid-Knopfzellen. Dennoch ist im Interesse der Umwelt und des Wertstofferhalts durch Recycling die Rückgabe aller Batterien vorgeschrieben.
Der Handel ist ebenso wie die kommunalen Sammelstellen, verpflichtet, vom Verbraucher zurückgegebene Batterien anzunehmen und diese über ein Rücknahmesystem den Batterieherstellern und -Importeuren für ein Recycling zur Verfügung zu stellen.
Die Händler sind ihrerseits ebenso verpflichtet, geeignete Sammelbehältnisse bereitszustellen und darauf deutlich hinzuweisen.
Einige Batterie- und Akkuarten enthalten aufgrund ihrer Funktionsweise immer noch Anteile giftiger Schwermetalle wie etwa Cadmium, Blei, Quecksilber, andere sind bereits nahezu bzw. völlig frei von Schwermetallen. Batterien und Akkus, die diese Schwermetalle enthalten, sind von den Herstellern mit einem durchgestrichenen Mülleimer-Symbol und dem chemischen Formelzeichen des enthaltenen Schwermetalls (Pb = Blei; Cd = Cadmium; Hg = Quecksilber) gekennzeichnet.